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Thema: kontrolle

Sicherheitscheck vor der Fahrt

Reifen, Leuchten, Scheiben, Spiegel und sichtbare Flüssigkeitsspuren rund um das abgestellte Fahrzeug. Der Leitfaden ordnet den sicheren Ablauf, klare Abbruchzeichen und die Dokumentation für sicherheitscheck vor der fahrt ein.

Stand 20.09.2026. Allgemeine Information; bei akuter Gefahr Abstand halten und Fachhilfe organisieren.

Der Rundgang beginnt vor dem Einsteigen

Ein sinnvoller Vorabcheck findet am abgestellten Fahrzeug statt. Gehen Sie einmal außen herum und betrachten Sie Reifen, Scheiben, Spiegel, Leuchten, Kennzeichen und die Fläche unter dem Auto. § 23 StVO legt dem Fahrzeugführer die Verantwortung dafür auf, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden und Fahrzeug sowie Ladung vorschriftsmäßig sind. Der Rundgang ist eine Sichtkontrolle, keine technische Freigabe.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers; DEKRA: HU-Checkliste für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Reifen und Standfläche lesen

Achten Sie darauf, ob ein Reifen sichtbar deutlich niedriger steht, die Seitenwand einen Schnitt oder eine Beule zeigt oder ein Fremdkörper erkennbar ist. Eine dunkle Stelle auf dem Boden wird nach Ort, Farbe und Geruch beschrieben, ohne die Flüssigkeit anzufassen. Fotografieren Sie die Lage zum Fahrzeug. Ein beschädigter Reifen oder eine frische Kraftstoffspur ist ein Abbruchgrund, kein Punkt für später.

Belege: DEKRA: HU-Checkliste für Pkw; Bundesanstalt für Straßenwesen: Forschung zur Verkehrssicherheit (geprüft 2026-09-20).

Sicht nach vorn und nach hinten

Reinigen Sie Frontscheibe, Seitenscheiben im Spiegelbereich, Spiegel und Leuchten. Prüfen Sie aus der normalen Sitzposition, ob ein Riss, Beschlag oder eine Abdeckung das Sichtfeld stört. Die DEKRA-HU-Checkliste nennt unter anderem Scheiben, Spiegel, Wischer und Beleuchtung als kontrollierbare Bereiche. Ein Riss oder ein loser Spiegel wird vor der Fahrt fachlich beurteilt; Klebeband schafft keine belastbare Lösung.

Belege: Bundesanstalt für Straßenwesen: Forschung zur Verkehrssicherheit; Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers (geprüft 2026-09-20).

Licht ohne gefährliche Improvisation

Schalten Sie nacheinander Stand-, Abblend-, Fern-, Warnblink- und Nebelschlusslicht ein. Bremsleuchten lassen sich mit einer zweiten Person oder einer geeigneten reflektierenden Fläche kontrollieren. Greifen Sie nicht in Leuchtengehäuse und bauen Sie am Straßenrand nichts aus. Notieren Sie exakt, welche Funktion auf welcher Seite ausfällt. Das ist für die Werkstatt hilfreicher als die pauschale Meldung, das Licht sei defekt.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers; DEKRA: HU-Checkliste für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Cockpit nach dem Start beobachten

Nach dem Einschalten der Zündung führen viele Fahrzeuge einen Lampentest aus. Entscheidend ist, welche Anzeige anschließend bestehen bleibt oder während des Starts neu erscheint. Farbe, Symbol und Begleittext werden mit der Betriebsanleitung des konkreten Modells abgeglichen. Eine rote Öl-, Brems- oder Temperaturwarnung wird nicht durch Losfahren getestet. Stellen Sie sicher ab und organisieren Sie qualifizierte Hilfe.

Belege: DEKRA: HU-Checkliste für Pkw; Bundesanstalt für Straßenwesen: Forschung zur Verkehrssicherheit (geprüft 2026-09-20).

Beladung und lose Gegenstände

Im Innenraum und Kofferraum dürfen Flaschen, Werkzeuge oder Gepäck bei einer Bremsung nicht nach vorn fliegen. Prüfen Sie außerdem, ob Türen, Hauben, Tank- oder Ladeabdeckung geschlossen sind. Die Kontrolle umfasst nicht nur die Technik, sondern auch alles, was Sicht, Pedale oder Lenkung behindern kann. Schwere Teile gehören tief und formschlüssig verstaut; die zulässigen Lasten stehen in den Fahrzeugunterlagen.

Belege: Bundesanstalt für Straßenwesen: Forschung zur Verkehrssicherheit; Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers (geprüft 2026-09-20).

Die Checknotiz für den Alltag

Eine kurze Notiz enthält Datum, Kilometerstand und vier Rubriken: Bereifung, Sicht, Beleuchtung und Auffälligkeiten. Markieren Sie nur Beobachtetes. Wenn nichts auffällt, genügt ein Haken; bei einer Abweichung kommen Foto, genaue Position und der sichere nächste Schritt hinzu. Der Check ersetzt weder Wartung noch Hauptuntersuchung. Er soll Veränderungen früh sichtbar machen und verhindern, dass ein erkennbarer Mangel in der Alltagsroutine untergeht.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers; DEKRA: HU-Checkliste für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Was die drei Quellen tatsächlich belegen

§ 23 StVO trägt die Aussage zur Verantwortung des Fahrers für Sicht, Besetzung, Ladung und Fahrzeugzustand. Die DEKRA-Liste benennt sicht- und prüfbare Bereiche vor einer Hauptuntersuchung. Die BASt-Seite dokumentiert den institutionellen Forschungsrahmen, nicht den Zustand eines einzelnen Autos. Alle fahrzeugspezifischen Sollwerte bleiben deshalb ausdrücklich bei Betriebsanleitung und Fachbetrieb. Diese Quellentrennung verhindert, dass ein allgemeiner Sicherheitsrat als technische Einzelfreigabe erscheint. Ungeklärte sicherheitsrelevante Abweichungen gehören vor dem Start in qualifizierte Hände.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers; DEKRA: HU-Checkliste für Pkw; Bundesanstalt für Straßenwesen: Forschung zur Verkehrssicherheit (geprüft 2026-09-20).

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