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Thema: reifen

Profiltiefe richtig messen

Gemessen wird in den Hauptprofilrillen über den relevanten Umfang, nicht nur an einer günstigen Stelle. Der Leitfaden ordnet den sicheren Ablauf, klare Abbruchzeichen und die Dokumentation für profiltiefe richtig messen ein.

Stand 20.09.2026. Allgemeine Information; bei akuter Gefahr Abstand halten und Fachhilfe organisieren.

Nicht an der schönsten Stelle messen

Die Profiltiefe wird nicht dort beurteilt, wo zufällig noch viel Gummi steht. § 36 StVZO bezieht das vorgeschriebene Mindestprofil auf die Hauptprofilrillen und einen festgelegten Bereich der Lauffläche. Deshalb wird der Umfang an mehreren Stellen betrachtet. Ein einzelner hoher Messwert kann eine abgefahrene Schulter oder einen lokalen Schaden nicht widerlegen. Vor Beginn werden Fahrzeug und Radposition eindeutig notiert.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen; Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Hauptprofil von Nebenrillen unterscheiden

Zierlamellen und kleine Rillen am Rand sind nicht automatisch die rechtlich gemeinten Hauptprofilrillen. Die Bauart und Kennzeichnungen des konkreten Reifens helfen bei der Orientierung; die UN-Regelung Nr. 30 beschreibt technische Anforderungen an Pkw-Reifen. Wer die Messzone nicht sicher erkennt, lässt sie vom Reifenfachbetrieb zeigen. Eine Münze liefert allenfalls einen groben Eindruck, aber kein sauber ablesbares und dokumentierbares Ergebnis.

Belege: Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw; Bundesministerium der Justiz: § 29 StVZO – Hauptuntersuchung (geprüft 2026-09-20).

Messwerkzeug gerade einsetzen

Das Rad wird nur am sicher abgestellten Fahrzeug untersucht. Entfernen Sie lose Steinchen oberflächlich, ohne mit scharfen Gegenständen in den Gummi zu stechen. Setzen Sie einen geeigneten Profiltiefenmesser senkrecht bis zum Rillengrund und nicht auf einen Verschleißanzeiger. Messen Sie innen, mittig und außen an mehreren Umfangspositionen. Der kleinste nachvollziehbare Wert gehört ins Protokoll, nicht der Durchschnitt.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 29 StVZO – Hauptuntersuchung; Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen (geprüft 2026-09-20).

Verschleißanzeiger richtig einordnen

Erhöhungen im Profil können als Verschleißanzeiger dienen. Sie erleichtern die Sichtkontrolle, ersetzen jedoch weder die Identifikation der Messzone noch eine Messung. Reifenmodell und Markt bestimmen die Kennzeichnung. Liegt die Lauffläche annähernd auf Höhe eines Indikators, wird nicht diskutiert, ob eine günstigere Nachbarstelle reicht. Der Reifen wird zeitnah fachlich bewertet und bis zur Klärung nicht weiter abgefahren.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen; Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Profil ist nur ein Teil des Zustands

Auch ein numerisch ausreichender Messwert macht einen Reifen mit Beule, Riss, freiliegendem Gewebe, Fremdkörper oder Ablösung nicht sicher. Betrachten Sie Lauffläche und sichtbare Seitenwand bei gutem Licht, ohne unter das Fahrzeug zu kriechen. Bei strukturellem Verdacht, Luftverlust oder verändertem Fahrverhalten bleibt das Auto stehen. Solche Befunde gehören ohne weitere Probefahrt in qualifizierte Hände.

Belege: Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw; Bundesministerium der Justiz: § 29 StVZO – Hauptuntersuchung (geprüft 2026-09-20).

Innenkante nicht blind annehmen

Starker Verschleiß kann auf der fahrzeugzugewandten Schulter liegen und von außen schlecht sichtbar sein. Drehen oder demontieren Sie das Rad dafür nicht an unsicherem Ort. Ein Fachbetrieb kann das Fahrzeug anheben, die ganze Lauffläche prüfen und Ursachen wie Geometrie, Dämpfung oder Druck untersuchen. Die Messreihe beschreibt das Muster, stellt aber keine Achsdiagnose und keine Freigabe für weitere Nutzung dar.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 29 StVZO – Hauptuntersuchung; Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen (geprüft 2026-09-20).

HU-Bericht ist keine Dauerzusage

§ 29 StVZO regelt die wiederkehrende Hauptuntersuchung. Ihr Bericht belegt einen Prüfzeitpunkt, nicht die heutige Profiltiefe. Kilometer, Fahrstil, Druck und Beschädigungen verändern den Zustand danach weiter. Legen Sie aktuelle Messwerte neben das Datum des Berichts, ohne daraus eine lineare Restlaufzeit zu errechnen. Eine Prognose in Kilometern wäre ohne reale Entwicklung und Einsatzbedingungen bloße Scheingenauigkeit.

Belege: Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen; Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw (geprüft 2026-09-20).

Ein verwertbares Reifenblatt

Pro Rad werden Position, kleinster Wert, Messorte, Datum, Kilometerstand und Auffälligkeiten erfasst. Fotos zeigen Gesamtprofil und Detail mit erkennbarem Bezug zur Radposition. § 36 StVZO trägt die rechtliche Mindestanforderung, die UN-Regelung die Bauartbegriffe und § 29 den HU-Kontext. Keiner dieser Texte ersetzt die unmittelbare Begutachtung, wenn Messbild und sichtbarer Zustand widersprüchlich wirken. Bewahren Sie die Reihe für den Vergleich beim nächsten Werkstatttermin auf.

Belege: Europäische Union / UNECE: UN-Regelung Nr. 30 – Luftreifen für Pkw; Bundesministerium der Justiz: § 29 StVZO – Hauptuntersuchung (geprüft 2026-09-20).

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